Anmelde- und Teilnahmebedingungen
für Fahrten und Ausbildungsveranstaltungen
Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Fahrten und Ausbildungsveranstaltungen der DAV-Sektion AlpinClub Berlin im Rahmen des Touren- und Ausbildungsprogramms.
Für Veranstaltungen der Jugend des DAV AlpinClub Berlin gelten gesonderte Bedingungen!
Änderungen zur Saison 2024 sind rot hervorgehoben.
Begriffe:
- AlpinClub Berlin ist der AlpinClub Berlin e.V., Sektion des DAV, Spielhagenstraße 4, 10585 Berlin.
- Veranstaltung ist ein Kurs oder eine Fahrt, innerhalb oder außerhalb Berlins, die als Vereinsveranstaltung mit Genehmigung des Vorstandes der Ausübung von Aktivitäten im Sinne des Vereinszwecks dient und über ein Kommunikationsmedium des Vereins veröffentlicht/ausgeschrieben wurde.
- Mitglied ist eine Person mit gültiger Mitgliedschaft im AlpinClub, in einer der Kategorien der Vollmitglieder (A, B, D, K/J) oder der gleichberechtigten Gastmitglieder (C).
- Leiter ist das Mitglied des AlpinClub Berlin, dessen Angebot (als Fahrten- oder Ausbildungsleiter), eine Veranstaltung zu organisieren und/oder ihre Durchführung zu leiten, vom Vorstand unterstützt und verantwortet wird.
- Teilnehmer ist ein Mitglied des AlpinClub Berlin oder ein Nichtmitglied, das sich zu der Veranstaltung angemeldet hat und dessen Teilnahme vom Leiter bestätigt wurde.
Die Formulierungen in diesen Bedingungen gelten für Personen jeden Geschlechts.
§ 1 – Teilnahmeberechtigung
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Veranstaltungen dieses Programms ist in der Regel die gültige Mitgliedschaft im AlpinClub Berlin. Nach Maßgabe freier Plätze ist Mitgliedern anderer Sektionen des DAV die Teilnahme möglich.
Ausbildungs- und Führungsveranstaltungen stehen ausschließlich Mitgliedern des AlpinClub Berlin offen, so dass Mitglieder anderer Sektionen vor der Teilnahme Gastmitglied werden müssen; eine Ausnahme bilden geführte Wanderungen in Berlin und im Berliner Umland ohne bergsport-spezifische Risiken, bei denen keine bergsportliche Ausbildung notwendig ist oder stattfindet.
§ 2 – Anmeldung/Warteliste
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung des Ausbildungsprogramms erfolgt über das Online-Anmeldeformular, das über die Webseite der Sektion erreichbar ist.
Wird die Anmeldung des Teilnehmers angenommen, erfolgt vom AlpinClub Berlin in der Regel innerhalb einer Woche eine Teilnahmebestätigung oder eine Ablehnung. Im Fall einer Vorbesprechung werden Termin und Ort bekanntgegeben. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist grundsätzlich verbindlich. Im Fall einer Überbuchung wird der Teilnehmer auf die Warteliste gesetzt. Die Eintragung in die Warteliste ist zunächst für den Teilnehmer unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser dem Teilnehmer angeboten. Erst mit der Annahme des Nachrück-Angebots verpflichtet sich der Teilnehmer zur Teilnahme.
Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
§ 3 – Teilnahme und persönliche Leistungsfähigkeit
Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Bei allen Fahrten, die besondere Anforderungen beinhalten, kann der Leiter die Leistungsfähigkeit des Interessenten testen und bei der Auswahl berücksichtigen. Zur Sicherheit für den Teilnehmer und den Leiter kann eine schriftliche Erklärung über den Gesundheitsstand, im Einzelfall auch ein ärztliches Attest verlangt werden.
Während der Veranstaltung kann der Leiter einzelne Teilnehmer vom weiteren Programm ausschließen, wenn die persönliche Ausrüstung mangelhaft ist oder der für die Veranstaltung geltenden Ausrüstungsliste nicht entspricht, die Leistungsfähigkeit nicht den zuvor gemachten Angaben entspricht und die Gruppe hierdurch behindert oder gar gefährdet ist oder wenn sicherheitsrelevante Anweisungen des Leiters während der Veranstaltung nicht befolgt wurden.
§ 4 – Absage der Veranstaltung durch die Sektion
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall des Leiters oder aus Sicherheitsgründen kann die Sektion AlpinClub Berlin die Veranstaltung absagen, den Leiter durch eine andere geeignete Person ersetzen oder das Ziel der Veranstaltung ändern.
Bei Ausfall einer Veranstaltung werden geleistete Anzahlungen zurückerstattet. Die Änderung des Veranstaltungsortes aus Sicherheitsgründen sowie der Einsatz eines anderen Leiters berechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt von der Veranstaltung.
§ 5 – Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr / Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebotes kann daraus nicht abgeleitet werden.
Die abgedruckten Tourenpläne wurden seitens der Leiter nach bestem Wissen erstellt. Auf Grund lokaler Wetterbedingungen oder der Leistungsfähigkeit der Gruppe kann es beim Kurs zu Abweichungen vom Tourenplan kommen. Ein Anspruch seitens der Teilnehmer auf die Durchführung des abgedruckten Tourenplans besteht somit nicht.
§ 6 – Vorzeitige Abreise, Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers oder bei Ausschluss von der Veranstaltung durch den Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr.
§ 7 – Rücktritt des Teilnehmers
Vor Beginn einer Veranstaltung kann ein Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Bei Rücktritt kann der AlpinClub Berlin statt einer konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigungen folgende Beträge, bezogen auf die gesamte Teilnehmergebühr, einbehalten:
a) Rücktritt von Tages- und Wochenendveranstaltungen in Berlin:
- vom 30. bis 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25 %,
- vom 15. bis 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %, mindestens jedoch 10,00 € Bearbeitungsgebühr
- ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnehmergebühr
b) Rücktritt von Tagesfahrten und mehrtägigen Veranstaltungen außerhalb Berlins:
- bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25 %
- vom 30. bis 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %
- ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnehmergebühr
Im Falle von Fahrten mit besonderem Aufwand (z. B. Flugreisen) können besondere Regelungen gelten, die dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung ausgehändigt werden.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen geringeren als den pauschalen Schaden nachzuweisen. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Zahlung des tatsächlichen Schadens verpflichtet. Ein Ersatzteilnehmer kann unter Berücksichtigung der Teilnahmeberechtigung und persönlichen Leistungsfähigkeit akzeptiert werden.
Sollten seitens des AlpinClub Berlin oder des Leiters bereits Reservierungskosten für die Unterkunft am Kursort entstanden sein, so trägt der Teilnehmer, der storniert, eventuell anfallende Stornierungskosten für die Unterkunft.
§ 8 – Versicherungen
Jedes DAV-Mitglied mit gültigem Ausweis besitzt Versicherungsschutz für Such- und Bergungskosten sowie gegen Haftpflichtansprüche, die aus bergsportlichen Aktivitäten resultieren.
§ 9 – Haftung und Schadenersatz
Bergsport ist eine Betätigung mit besonderen Risiken, die auch bei größter Umsicht nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dessen muss sich jeder Teilnehmer bewusst sein. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den AlpinClub Berlin und dessen Leiter, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der Schaden abgedeckt ist.
§ 10 – Datenerhebung und Erfassung
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Der Teilnehmer willigt in eine Speicherung seiner Daten zu diesem Zweck ein.
§ 11 – Sonstiges
Die Prospekte und Anzeigen des AlpinClub Berlin werden mit Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können Irrtümer, Druck- und Rechenfehler nicht ausgeschlossen werden, so dass sich der AlpinClub Berlin gegebenenfalls Berichtigungen vorbehält.
§ 12 – Veranstaltungskategorien
- A, F: Ausbildungs- und Führungsveranstaltungen
In Ausbildungs- und Führungsveranstaltungen werden dem Teilnehmer durch erfahrene Ausbilder (Fachübungsleiter und Trainer) Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt, die es dem Teilnehmer erlauben, Bergsport eigenständig durchzuführen und die mit dem Bergsport verbundenen Gefahren zu erkennen und zu minimieren. Ausbildungsveranstaltungen folgen in der Regel einem festgelegten Modulkonzept für Theorie und Praxis, das dem Stand der gegenwärtigen Sicherheitsforschung entspricht. Ist bei Aufbaukursen unter den Voraussetzungen ein zu beherrschender Schwierigkeitsgrad angegeben, so ist dieser nach der UIAA-Skala bezeichnet.
- G: Gemeinschaftsveranstaltungen
Bei Gemeinschaftsfahrten übernimmt die Leitung lediglich die Verantwortung für die Organisation der Fahrt im Sinne von Auswahl des Fahrtenzeitraums und Stützpunkts der Gruppe, erforderlichen Reservierungen und ähnliches. Die Verantwortung für die Teilnahme an den vor Ort durchgeführten Aktivitäten übernimmt jeder Teilnehmer eigenverantwortlich selbst und das Treffen der im Rahmen dieser Aktivitäten erforderlichen Entscheidungen obliegt der gesamten Gruppe. Insbesondere betrifft das die Auswahl der Routen, der Abmarsch- und geplanten Ankunftszeiten, der benötigten Ausrüstung, etc. Jeder Teilnehmer muss sich über die herrschenden Gefahren und die sich aus Entscheidungen ergebenden Konsequenzen vollends bewusst sein.
§ 13 – Minderjährige
Das Kursangebot richtet sich, wenn nicht anders angegeben, in der Regel an Erwachsene. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nach Absprache mit dem Leiter unter Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit möglich.
Die Aufsichtspflicht sowie die Entscheidungsbefugnis zu einzelnen Aktivitäten für minderjährige Teilnehmer obliegt grundsätzlich den Erziehungsberechtigten oder den von ihnen schriftlich bevollmächtigten Personen. Der Leiter hat hierbei nur fachlich beratende Funktion.
§ 14 – Anmeldung und Teilnehmergebühr
Die ausgewiesenen Teilnehmergebühren enthalten in der Regel die Gebühr für Ausbildung, Führung oder Tourenleitung, während die Kosten für Übernachtung und Verpflegung gesondert zu zahlen sind. Zur Orientierung kann für diese Kosten ein ca.-Wert angegeben sein. Fahrtkosten sind grundsätzlich nicht in der Teilnehmergebühr enthalten. Der AlpinClub Berlin bittet die Teilnehmer aus Gründen des Umweltschutzes um die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder um die Bildung von Fahrgemeinschaften.
Teilnehmer, die einer anderen Sektion des DAV angehören, können eine Gastmitgliedschaft im AlpinClub Berlin eingehen und genießen dann volle Mitgliedsrechte.
Mit der Annahme einer Reservierungsanfrage durch den AlpinClub sind 25% der Teilnehmergebühr (bei Teilnehmergebühren bis 50 € den vollen Betrag) binnen einer Woche auf das Bankkonto des AlpinClubs einzuzahlen. Erfolgt dies nicht, verfällt die Reservierung.
Bis zum 31. Tag vor der Veranstaltung ist die Differenz zum vollen Betrag einzuzahlen.
Bei Anmeldungen nach dem 31. Tag vor der Veranstaltung ist sofort die volle Teilnehmergebühr einzuzahlen.
Wenn seitens des Leiters der Veranstaltung Auslagen entstehen, z.B. für die Reservierungen der Unterkunft, informiert dieser den Teilnehmer über vorzunehmende weitere Anzahlungen.
§ 15 – Bildrechte
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verwertung von auf Veranstaltungen des AlpinClub Berlin erstellten Bildern für Vereinszwecke einverstanden.
§ 16 – Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab dem 1. 12. 2023 bis auf Widerruf.